Stellungnahme zur Umzäunung von Regenrückhaltebecken

Ein wichtiges Thema was in der Politik seit Ende letzten Jahres kontrovers diskutiert wird ist die Einzäunung der Regenrückhaltebecken. Was ist der Hintergrund dieser Diskussion? Im Laufe der letzten Jahre sind in der Gemeinde in allen Ortsteilen insgesamt 17 Regenrückhaltebecken gebaut worden. Sie haben die Aufgabe bei sog. Starkregenereignissen anfallenden Regenwasser aufzufangen und dieses dann zeitverzögert in die Vorflut (Regenwassergraben abzugeben).

Sie dienen somit dem Hochwasserschutz und gelten, auch wenn es beim Betrachten nicht den Anschein macht,  als technische Anlagen und die Gemeinde hat somit die Verkehrssicherungspflicht. Diese Verkehrssicherungspflicht besagt, dass die Gemeinde sicherstellen muss dass keine Gefahr von diesen Anlagen für die Allgemeinheit ausgeht.


In den letzten  Sitzungen des Bau Planungs und Strukturausschuss wurde diese Thematik diskutiert. Hier wurde seitens der Verwaltung die Dringlichkeit der Einzäunung dargelegt, da eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zivil und strafrechtliche Konsequenzen sowohl für Verwaltung als auch zum Teil für die Politik hatte. So wurde in der Gemeinde Neunkirchen in Hessen der Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil ein Dorfteich nicht eingezäunt war in dem 3 Kinder ertranken.

In Sitzungen des BPA wurde über den Umfang und die Höhe der Einzäunung sowie der zeitlichen Umsetzung an allen Regenrückhaltebecken diskutiert. Es fand auch eine Ortsbesichtigung der Regenrückhaltebecken am Berkenweg und der Eichenallee in Diestedde statt. 


Die FWG spricht sich für die zeitnahe Einzäunung aller von der Verwaltung vorgeschlagenen Regenrückhaltebecken aus.
Die meisten Regenrückhaltebecken machen einen naturnahen Eindruck und viele Bürger werden sich fragen, warum diese nun für nicht unerhebliche Kosten eingezäunt werden müssen. Daneben wird in der Öffentlichkeit oft die Frage gestellt, inwieweit der Staat für eine absolute Sicherheit der Bürger vor den Risiken des Lebens sorgen soll und kann. Hier kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Eine absolute Sicherheit und Schutz kann der Staat nicht bieten. 


Dennoch sind wir in diesen Fall der Ansicht das zeitnah gehandelt  und die Regenrückhaltebecken eingezäunt werden müssen. Denn es handelt sich um Entwässerungsanlagen und sie gelten nun mal nicht als naturnahe Gewässer die z.B. zur Erholung dienen. Daneben fangen sie bei Starkregenereignissen, die aufgrund des Klimawandels häufiger auftreten, nicht nur Regenwasser auf. Bei einer Mischkanalisation (Regen und Abwasser werden zusammen in einen Kanal abgeführt) gelangt auch das verdünnte Abwasser in diese Regenrückhaltebecken. Zusätzlich füllen sich diese Becken sehr schnell bei Starkregen und verhalten sich somit anders als normale Teiche. Vorher noch trockene Becken können innerhalb kurzer Zeit sehr viel Wasser führen und Kinder beim Spielen überraschen.


Wir sehen hier den Schutz der Kinder, zu deren Schutz in erster Linie die Einzäunung vorgenommen wird, als ein zu hohes Gut an als dass man es mit anderen Abwägungen wie Kosten oder die Akzeptanz der Einzäunung in der Bevölkerung ins Verhältnis setzen sollte.