Die FWG Wadersloh nimmt die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner zur geplanten Errichtung von drei Windenergieanlagen sehr ernst. Das Vorhaben wurde am 28.01.2026 im Umweltausschuss und am 02.02.2026 im Bau- und Planungsausschuss erstmals öffentlich vorgestellt.
1. Transparenz und Planungsstand
Die FWG fordert eine klare Darstellung des aktuellen Planungsstands, einschließlich aller bereits vorliegenden Unterlagen und noch ausstehenden Prüfungen.
2. Gutachten
Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG sind Gutachten zu Schall, Infraschall, Schattenwurf, Artenschutz, PFAS/Boden und zum denkmalgeschützten Wasserwerk erforderlich.
Die FWG erwartet:
- vollständige Offenlegung aller Gutachten
- verständliche Darstellung der Ergebnisse
- unabhängige fachliche Bewertungen, insbesondere zu PFAS und zum Denkmalschutz
3. Infrastruktur und Belastungen
Fragen zu Zuwegungen, Baustraßen, Leitungsführung und möglichen Belastungen des Herzebrockwegs müssen vor einer Entscheidung eindeutig geklärt werden. Die FWG fordert belastbare Pläne der Investoren und eine Bewertung durch die Verwaltung.
4. PFAS
PFAS-Belastungen sind ein ernstes Thema. Die FWG verlangt belastbare Bodenuntersuchungen, eine Risikobewertung für das Grundwasser und klare Vorgaben zum Umgang mit belastetem Material.
5. Rückbau
Die FWG fordert die Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Sicherheitsleistungen, transparente Rückbaukosten und eine vertragliche Absicherung, dass keine Kosten auf die Gemeinde oder die Anwohner übergehen.
6. Ultra- und Infraschall
Unabhängige Berechnungen sind notwendig; Betreiberprognosen allein reichen nicht aus.
7. Denkmalgeschütztes Wasserwerk
Die FWG erwartet Stellungnahmen der Denkmalbehörden, Schutzmaßnahmen und die Berücksichtigung der Wohnnutzung.
8. Bürgerbeteiligung
Die gesetzliche Beteiligung beginnt erst mit einem vollständigen Genehmigungsantrag. Die FWG betont jedoch, dass eine frühzeitige Informationsveranstaltung sinnvoll gewesen wäre.
9. Perspektive der Anwohnerschaft
Die Betroffenheit der Anwohner am Herzebrockweg ist nachvollziehbar. Sorgen zu Lärm, Schattenwurf, Wertverlust und Landschaftsbild müssen ernsthaft geprüft werden.
Der Beschluss zur Einleitung eines Bauleitverfahrens ist kein Baubeschluss, sondern der Startpunkt für Prüfungen und öffentliche Beteiligung.
Zusätzlich regt die FWG an, die Machbarkeit eines „Bürger-Strom-Speichers“, wie er gerade in Beckum entstanden ist, zu prüfen.
