Stellungnahme der FWG zum Thema Regenrückhaltebecken

Stellungnahme zu TOP 4 vom Bau- und Planungsausschuss am 24.11.2021


Wir reden seit 2020 davon unsere Wassertechnischen Anlagen nach den Gesetzlichen Vorgaben und Grundlagen abzusichern. 
Es geht in erster Line um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen. Durch unseren besonderen Status von den meisten Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren die auch oftmals eine Demenzerkrankung aufzeigen, obliegt uns hier eine ganz besondere Sorgfaltspflicht.


Es ist wichtig das man sich bei seinen Unternehmungen und Spaziergängen in unserer Gemeinde sicher aufhalten kann.
Das haben wir aber immer wieder in den bisherigen Sitzungen zu diesem Thema genauso vorgetragen.

Auch das Rechtsanwaltliche Gutachten vom 04.08.2021 zu dieser Thematik hat uns in unserer Meinung bestätigt, dass richtige zu veranlassen und zu beschließen.


Regenrückhaltebecken sind keine Teiche und schon gar keine Biotope, sondern Abwassertechnische Anlagen und so sind sie auch mit klar erkennbaren Schildern an den Zäunen gekennzeichnet.

Es wurde auch mehrfach auf Wunsch der CDU Fraktion nachgebessert.


Sollte es jetzt bei der Abstimmung der 16. einzelnen Anlagen, wie es geplant ist, zu Abweichungen von den Empfehlungen und der Beschlussvorschlage von heute kommen, beantragen wir das eine Namentliche Abstimmung darüber durchgeführt wird. 
Denn wenn es zu einem Vieleicht späteren zivilrechtlichen Verfahren kommt, festgestellt werden kann, wer sich bei welchen RRB gegen die Empfehlung des Rechtsbeistandes und der Verwaltung entschieden hat.
Wir als FWG Fraktion werden den 16 Beschlussvorschlägen wie in der Vorlage der Verwaltung heute im BPA, im anstehenden HA und in der Ratssitzung am 20.12.2021 zustimmen.